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   BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15   

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https://dejure.org/2018,33082
BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15 (https://dejure.org/2018,33082)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - I ZR 195/15 (https://dejure.org/2018,33082)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - I ZR 195/15 (https://dejure.org/2018,33082)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 6 Abs. 1 S. 1; GKG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2003 - V ZR 416/02

    Fälligwerden von Gerichtskosten mit der Verwerfung einer

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).

    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).

  • BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05

    Kostenerinnerung wegen Verfassungsbeschwerde gegen Hauptsacheentscheidung - keine

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BFH, 24.06.2004 - VII E 4/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15
    Sie steht deshalb ebenfalls einem Ansatz der Gerichtskosten gegen die Beklagte im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. BFH/NV 2004, 1539).
  • BGH, 24.11.2014 - IX ZB 63/14

    Erinnerung gegen den Kostenansatz: Unzulässigkeit des per E-Mail eingelegten

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BGH, 02.11.2016 - VIII ZA 22/16

    Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
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